Beide Kirchengemeinderäte sind bereit, den Gottesdienstplan gemeinsam mit der neuen Pastorin oder dem neuen Pastor zu bedenken. Die Konfirmandenarbeit wird regional gestaltet. Der Pfarrsprengel hat knapp 1200 Gemeindeglieder. Als Pfarrsitz steht in Eldena ein renoviertes Pfarrhaus zur Verfügung, das in den Planungen des Kirchenkreises energetisch auf den neuesten Stand gebracht werden soll. In Eldena, Gorlosen und Conow gibt es je ein Gemeindehaus. Für die Friedhöfe und Küsteraufgaben haben wir engagierte Ehrenamtliche und fähige Teilzeitangestellte, so dass die Pastorin bzw. der Pastorin frei für pastorale Aufgaben ist.
Ausdrücklich weisen wir daraufhin, dass zeitgleich die Pfarrstelle (100 Prozent) in der Nachbargemeinde Grabow ausgeschrieben ist. Daher können wir uns auch eine Besetzung der beiden Stellen (2 x 100 Prozent) mit einem Pfarrehepaar gut vorstellen. Die Dienstwohnung wäre auch in diesem Fall im Pfarrhaus Eldena.
Auskünfte erteilen die Vorsitzenden der Kirchengemeinderäte Gert Witt (gertwitt@web.de; Tel. 0173-3777849; Eldena-Gorlosen) und Sven Holtrup (E-Mail: holtrup@posteo.de; Tel. 038755-449726; Conow) oder als Vertretungspastor Andreas v. Maltzahn (andreas.vonmaltzahn@elkm.de; Tel. 0172-2721198 sowie Pröpstin Sabine Schümann (Propstei Parchim), Tel. 03871/212336.
Ihre Bewerbung senden Sie bitte über den untenstehenden Bewerbungsbutton an den Bischof im Sprengel Mecklenburg und Pommern, Herrn Bischof Tilman Jeremias, Rudolf-Petershagen-Allee 3, 17489 Greifswald.
Auf diese Pfarrstelle können sich Pastorinnen und Pastoren bewerben, die in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) stehen. Auch Pastorinnen und Pastoren aus anderen Landeskirchen können sich um diese Pfarrstelle bewerben, wenn ihnen zuvor durch das Landeskirchenamt das Bewerbungsrecht für diese Pfarrstelle zuerkannt wurde.
Wir machen darauf aufmerksam, dass Fahrtkosten oder andere im Zusammenhang mit der Bewerbung stehende Auslagen nicht erstattet werden.
Die Bezüge richten sich nach dem Kirchenbesoldungsgesetz nach den Besoldungsgruppen A 13 / A 14 und der jeweils erreichten Erfahrungsstufe. Bei privatrechtlich beschäftigten Pastorinnen und Pastoren findet der TV KB (Entgeltgruppe K 13) entsprechend Anwendung.
Die Bewerbungsfrist endet am 30. September 2026. Entscheidend ist der rechtzeitige Zugang bei der angegebenen Adresse.