- > Faire Vergütung und Sozialleistungen
- > Guter Zusammenhalt
- > Positive Work-Life-Balance
- > Unternehmenskultur, die Gutes tut
- Abwechslungsreiches Betätigungsfeld
- Diensthandy und dienstliches Notebook
- Flexible Arbeitszeiten
- Teamarbeit
Der Stellenumfang beträgt 81,5 Prozent (22 Wochenstunden). Der Arbeitsort ist das Kirchliche Bildungshaus in Ludwigslust mit einem hybriden Arbeitsmodell: Präsenztermine vor Ort sind Bestandteil der Tätigkeit, ergänzend ist teilweise mobiles Arbeiten nach Absprache möglich.
Das Pädagogisch-Theologische Institut ist ein Arbeitsbereich des Hauptbereichs Schule, Gemeinde- und Religionspädagogik der Nordkirche und fördert mit einem engagierten Team von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an den Standorten Greifswald, Hamburg, Kiel und Ludwigslust das Bildungs-, Erziehungs- und Unterrichtsgeschehen in Kirche, Schule und Gesellschaft.
Besondere Schwerpunkte bilden der Religionsunterricht und die gemeindepädagogische Arbeit.
Wir fördern die berufliche Gleichstellung der Geschlechter und die Heterogenität unter unseren Mitarbeitenden.
Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Personen sind in besonderem Maße aufgefordert, sich zu bewerben.
Die Besetzung erfolgt im Rahmen der Freistellung durch das Land Mecklenburg-Vorpommern. Voraussetzung für die Anstellung ist daher die unbefristete Anstellung bzw. Verbeamtung im Landesdienst Mecklenburg-Vorpommern.
Die aktuelle Vergütung sowie die bestehende Eingruppierung bleiben im Rahmen der Besetzung der Position unverändert bestehen.
Die Stelle ist zunächst auf zwei Jahre befristet. Es besteht die Möglichkeit der Verlängerung.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen der leitende Pastor des Hauptbereichs:
Herr Hans-Ulrich Keßler
Tel.: +49 176 10 33 56 15
Mail: Hans-Ulrich.Kessler@hb1.nordkirche.de
Wenn Sie Ihre Bewerbung auf dem Postweg einreichen möchten, senden Sie diese bitte an:
Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland
Hauptbereich Schule, Gemeinde- und Religionspädagogik
z.H. Herrn Hans-Ulrich Keßler
Gaußstraße 71-75
22765 Hamburg
Wir machen darauf aufmerksam, dass Fahrtkosten oder andere im Zusammenhang mit der Bewerbung stehende Auslagen nicht erstattet werden.
Sollte anlässlich der Einstellung ein Umzug erforderlich werden, können keine Umzugskosten erstattet werden.