Sie arbeiten in einer Einzelcoachingmaßnahme nach § 45 SGB III (Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung). Ziel der Maßnahme ist insbesondere die Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen sowie die Eingliederung der Teilnehmenden in den Arbeitsmarkt.