Sie verbinden juristisches und betriebswirtschaftliches Handwerkszeug mit Freude an Beratung und dem Mut, komplexe Sachverhalte klar auf den Punkt zu bringen – ob im Gespräch mit einem Kirchenkreis oder in Verhandlungen auf Landeskirchenebene.
- abgeschlossenes Hochschulstudium mit Staatsexamen oder auf Masterniveau mit dem Schwerpunkt Rechtswissenschaften und/oder Betriebswirtschaft
- alternativ eine Ausbildung auf Bachelorniveau oder die Qualifikation für den gehobenen oder höheren Verwaltungsdienst mit langjähriger Berufserfahrung im Bereich der kirchlichen Finanzverwaltung
- Kenntnisse der kirchlichen Organisation und des Kirchenrechts, d.h. auch der kirchlichen Besonderheiten im Hinblick auf Bilanzierung oder Besteuerung.
- Kenntnisse in den verschiendenen Rechtsgebieten (u.a. HGB, Vergaberecht, Bürgschaften)
- Fähigkeit zum interdisziplinären Denken
- Kommunikationsfähigkeit und selbstbewusstes Auftreten
- Erfahrung in Verhandlungsführung
- Identifikation mit dem kirchlichen Auftrag
Bewerbungen von Schwerbehinderten sind erwünscht.