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Für den Aufgabenbereich Einzel-, Paar- und Eheberatung sowie insbesondere für die Beratung und Therapie von Kindern, Jugendlichen und Familien mit Hilfebedarf nach §§ 17, 18 und 28 SGB VIII (ehemals KJHG) erwarten wir:
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- Selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten
- Fähigkeit zur Teamarbeit sowie zur Co-Therapie mit Kolleginnen und Kollegen
- Bereitschaft zu Fort- und Weiterbildungen
- Bereitschaft zum Einsatz in unseren Außenstellen
- Zusammenarbeit mit Einrichtungen des Diakonischen Werkes sowie anderen Institutionen und Behörden