Du hast eine Ausbildung zur Pädagogischen Assistenzkraft nach dem NKiTaG als Sozialpädagogische Assistenten*innen, Sozialassistent*innen, Kinderpfleger*innen.
Oder ersatzweise verfügst Du über die über die Allgemeine Hochschulreife oder über eine abgeschlossene Berufsausbildung.
Dann freuen wir uns auf Deine Bewerbung.
Wir arbeiten als Dienstgemeinschaft und erwarten daher, dass Du dich mit unserem kirchlichen Auftrag identifizieren und glaubwürdig für die Erfüllung dieses Auftrages eintritts. Die Tätigkeit als zus. Kraft hat einen Bezug zum evangelische Bildungsauftrag. Daher setzen wir grundsätzlich die Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche, die Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Niedersachsen ist, für die Mitarbeit voraus.