· Fachkraft gem. § 4 der Personalverordnung zum Kinderbildungsgesetz NRW
(Erzieher*in, Heilerziehungspfleger*in, Heil-/Kindheits- und Sozialpädagog*in, Sozialarbeiter*in)
· wünschenswert wäre Berufserfahrung in der Betreuung von Kindern unter 3 Jahren
· Einfühlungsvermögen, Kreativität und Freude im Umgang mit Kindern
· hohe kommunikative und soziale Kompetenz, Verantwortungsbewusstsein, respektvoller Umgang mit Kindern, Eltern, Teammitgliedern
· Flexibilität und Teamfähigkeit, gutes Reflexionsvermögen
· Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten
· Teilnahme an Teamsitzungen, Veranstaltungen, Festen, Gottesdiensten und Elternabenden auch außerhalb der Kernzeiten