Durchführung der vereinbarten Pflegemaßnahmen nach aktuellem Stand der Pflegewissenschaft
Einhaltung von Pflegestandards und Leistungsbeschreibungen (z.B. Kinästhetik)
Einbeziehung des Pflegemodells in den Pflegealltag und Information der Pflegekund*innen
Enge Zusammenarbeit mit allen am Pflegeprozess beteiligten Personen
Dokumentation und Einhaltung gesetzlicher sowie rahmenvertraglicher Vorgaben (§75 SGB XI, §132 SGB V)
Teilnahme an Fall- und Dienstbesprechungen sowie Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
Mitwirkung an der Weiterentwicklung des Teamprozesses