- eine Ausbildung bei einer jungen, vielfältigen Landeskirche mit vielen interessanten Aufgabenbereichen
- eine abwechslungsreiche Tätigkeit mit Einblicken in alle Bereiche der Arbeit des Landeskirchenamtes
- Praktikum in einer Kommunalverwaltung und einer Kirchenkreisverwaltung
- Sonderzahlungen (ähnlich dem Urlaubs- und Weihnachtsgeld)
- betriebliche Altersvorsorge
- 30 Tage Urlaub (bei einer Fünf-Tage-Woche) und freie Tage am 24. und 31. Dezember
- flexible Arbeitszeiten
- Zuschuss zum ÖPNV und Angebote zur Gesundheitsvorsorge
Ausbildungsvergütung (Stand 01.01.2026; monatlich; jeweils brutto):
1. Ausbildungsjahr: 1.342,00 €
2. Ausbildungsjahr: 1.399,00 €
3. Ausbildungsjahr: 1.450,00 €
Wir wertschätzen Vielfalt und begrüßen daher alle Bewerbungen - unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität.
Da Sie in Ihrem Aufgabengebiet Mitverantwortung für die glaubwürdige Erfüllung kirchlicher Aufgaben übernehmen, setzen wir voraus, dass Sie sich gegenüber der Nordkirche loyal verhalten, die evangelische Identität des Landeskirchenamtes achten und in Ihrem beruflichen Handeln den Auftrag der Kirche vertreten und fördern.
Das Landeskirchenamt ist Träger des Ev. Gütesiegels Familienorientierung. Mit einer familienorientierten Personalpolitik engagieren wir uns für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und bieten unseren Mitarbeitenden durch zahlreiche Maßnahmen ein familienfreundliches Arbeitsumfeld. Sofern eine Ausbildung in Teilzeit gewünscht ist, sprechen Sie uns bitte an.
Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Jenny Förster, 0431-9797 784, ausbildung@lka.nordkirche.de zur Verfügung.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis zum 30. Januar 2026 direkt online.
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung ein Motivationsschreiben, ein aktuelles Schulzeugnis und einen Lebenslauf bei.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Fahrtkosten oder andere im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehende Auslagen nicht erstattet werden. Sollte anlässlich der Ausbildung ein Umzug erforderlich werden, können keine Umzugskosten erstattet werden.