Verwaltungsfachangestellte sind in allen Bereichen der kirchlichen Verwaltung tätig. Besondere Bedeutung erlangt dabei die Fähigkeit, Verwaltungsakte zu erlassen sowie Kolleginnen/ Kollegen, Vorgesetzte, Pfarrerinnen/Pfarrer und Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter von kirchlichen und staatlichen Einrichtungen und Behörden fachkundig zu beraten. Bei dieser Tätigkeit müssen sie die einschlägigen Rechtsgrundlagen beachten und anwenden. Sie wirken außerdem im internen Prozess der Steuerung und Kontrolle, des Personalwesens und des Finanzwesens der kirchlichen Verwaltung mit.