- einen anerkannten Abschluss entsprechend der Sächsischen QualifikationsVerordnung (siehe unten *)
- Teamfähigkeit, Kommunikationfähigkeit, Flexibilität
*) Im Bundesland Sachsen sind folgende Berufsabschlüsse für die Arbeit in Kindertagesstätten anerkannt:
- Erzieher*in
- Kindheitspädagog*in
- Sozialpädagog*in, Sozialarbeiter*in,
- Diplom oder Bachelor Erziehungswissenschaften Fachrichtung sozailpädagogik,
- Diplom, Bachalor oder Master der Erziehungswissenschaften mit kindheitpädagogischer Zusatzqualifikation
- Heilpädagog*in
- und andere ...
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/11517-Saechsiche-Qualifikations-und-Fortbildungsverordnung-paedagogischer-Fachkraefte#p1